Menschenrechte
"Jederman hat das Recht auf Freiheit der Meinung und der Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen
und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzuageben."
- Artikel 19 der Menschenrechte Vereinigten Nationen, 10 Dezember 1948)